Die MwSt wird reguliert durch das Gesetz für MwSt
Mit diesem Gesetz wird die MwSt reguliert und es wird eingeführt diese Steuer in Montenegro. Gegenstand der Besteuerung der MwSt ist:
- Der Umsatz mit Produkten und der Umsatz von Dienstleistungen, die der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Tätigkeit gegen Entgelt erbringt;
- Import von Produkten nach Montenegro
Ein Steuerzahler ist jede Person, die an jedem Ort eine selbständige Geschäftstätigkeit ausübt, unabhängig vom Zweck oder Ziel dieser Tätigkeit.
Was sind die grundlegenden Charakteristiken des Umsatzsteuergesetzes?
- Das Gesetz basiert auf den Leitlinien der Sechsten Richtlinie der Europäischen Union.
- Die Besteuerung des Umsatzes von Produkten und Dienstleistungen erfolgt nach dem Ort des Verbrauchs unter Anwendung des Bestimmungsprinzips, d. h. des Bestimmungsorts.
- Der Export von Produkten ist von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit (es gilt der Nullsatz), und der Import von Produkten wird besteuert und auf dem Inlandsmarkt genauso behandelt wie inländische Produkte.
- Die Steuerschuld wird nach der Rechnungsmethode, also der Abzugsmethode „Steuer auf Steuer“, ermittelt.
- Der Steuerpflichtige bestimmt die Steuerschuld selbst in der Weise, dass seine Steuerschuld für den Umsatz mit Produkten und Dienstleistungen um den Betrag der berechneten, d. h. beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen oder beim Import von Produkten gezahlten Mehrwertsteuer gemindert wird.
Was ist Gegenstand der Besteuerung?
Die Mehrwertsteuer wird berechnet und abgeführt auf:
- Die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen, die der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Tätigkeit gegen Entgelt erbringt;
- Import von Produkten.
- Der Import von Kraftfahrzeugen (neu und gebraucht) unterliegt der Mehrwertsteuer in Höhe von 21 %.
- Umsätze mit gebrauchten Personenkraftwagen, Motorrädern und Wasserfahrzeugen, für die der Steuerpflichtige kein Recht zum Vorsteuerabzug hatte, unterliegen nicht der Mehrwertsteuerzahlung. In diesem Fall ist vom Käufer eine Sondersteuer in Höhe von 5 % zu zahlen.
- Der Umsatz mit Grundstücken (Landwirtschaft, Bauland, bebaut und unbebaut) unterliegt nicht der Mehrwertsteuer.
Wie hoch sind die Steuersätze?
Es gelten zwei positive Steuersätze:
- Regelsatz von 21 %, d.h
- Ermäßigter Satz von 7 %.
- Der Nullsatz wird angewendet für: Exportgeschäfte und Lieferungen von Arzneimitteln und medizinischen Geräten, die aus Mitteln der Krankenversicherungskasse der Republik finanziert werden.
Für welche Produkte und Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz?
Folgendes wird mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert:
- Grundnahrungsmittel (Milch, Brot, Fett, Öl und Zucker);
- Arzneimittel, einschließlich Arzneimittel für veterinärmedizinische Zwecke, mit Ausnahme von Arzneimitteln, die auf Kosten der Krankenversicherungskasse der Republik ausgegeben werden;
- Orthesen und Prothesen sowie medizinische Geräte, die chirurgisch in den Körper implantiert werden, mit Ausnahme von medizinischen Geräten, die auf Kosten der Krankenversicherungskasse der Republik ausgegeben werden;
- Lehrbücher und Lehrmittel;
- Bücher, monografische und fortlaufende Veröffentlichungen;
- Unterkunftsdienstleistungen in Hotels, Motels, Aparthotels, Touristensiedlungen, Pensionen, Campingplätzen und Villen;
- Trinkwasser, außer Flaschenwasser;
- Tages- und Zeitschriftenpresse, mit Ausnahme der Presse, die ganz oder größtenteils Werbeinhalte enthält;
- Öffentliche Transportdienste für Passagiere und ihr persönliches Gepäck;
- Öffentliche Hygienedienste;
- Bestattungsdienstleistungen und Produkte im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen;
- Urheberrechte und Dienstleistungen im Bereich Bildung, Literatur und Kunst;
- Urheberrechte im Bereich Wissenschafts- und Kunstobjekte, Sammlungen und Antiquitäten;
- Dienstleistungen, die über Eintrittskarten für Kino- und Theateraufführungen, Konzerte, Museen, Messen, Vergnügungsparks, Ausstellungen, Zoos und ähnliche Kultur- und Sportveranstaltungen abgerechnet werden, mit Ausnahme derjenigen, für die eine Mehrwertsteuerbefreiung vorgeschrieben ist;
- Dienstleistungen zur Nutzung von Sportanlagen für gemeinnützige Zwecke;
- Futtermittel, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Reproduktionssaatgut, Pflanzmaterial und Zuchtvieh.
Welche Steuerbefreiungen gibt es?
Das Gesetz sieht verschiedene Arten von Befreiungen von der Zahlung der Mehrwertsteuer vor und bezieht sich auf Dienstleistungen von öffentlichem Interesse, den Import von Produkten sowie bestimmte spezifische Befreiungen.
Von der Mehrwertsteuer befreite Dienstleistungen im öffentlichen Interesse umfassen:
- Öffentliche Postdienste, Gesundheitsdienste, Dienstleistungen im Bereich Sozialschutz, Bildungsdienstleistungen, Dienstleistungen im Kulturbereich, Sportdienstleistungen, Dienstleistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, religiöse Dienstleistungen und Dienstleistungen von Nichtregierungsorganisationen.
Die Einfuhr von Produkten, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, umfasst:
- Importierte Produkte, die von Zöllen befreit sind und für den offiziellen Bedarf von diplomatischen, konsularischen Vertretungen und internationalen Organisationen sowie Mitgliedern dieser Organisationen bestimmt sind, unter den in internationalen Übereinkommen vorgeschriebenen Bedingungen;
- Produkte, die im Rahmen des Transitzollverfahrens nach Montenegro eingeführt werden;
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Produkten, wenn ihr Wert in der Steuerbemessungsgrundlage enthalten ist (indirekte Kosten wie Provisionen, Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten, die bei der Einfuhr von Produkten zum ersten Bestimmungsort in Montenegro entstehen);
- Produkte, die dazu bestimmt sind: der Zollbehörde zur Inspektion vorgelegt zu werden und wenn ihre vorübergehende Lagerung gemäß den Zollvorschriften zulässig ist; in eine Freizollzone, also in ein Freizolllager verbracht werden;
- Für sie beginnt das Verfahren der Zolllagerhaltung oder das Verfahren der Einfuhr zur Ausfuhr im Rahmen des Verzögerungssystems.
Weitere Mehrwertsteuerbefreiungen beziehen sich auf:
- Versicherungs- und Rückversicherungsdienstleistungen;
- Verkauf von Immobilien (außer neu gebauten);
- Finanzdienstleistungen;
- Vermietung von Wohnraum für mehr als 60 Tage;
- Gold und andere Edelmetalle, Banknoten und Münzen, die von der Zentralbank Montenegros importiert werden;
- Dienstleistungen von Glücksspielen und unterhaltsamen Spielen.
Was ist der Steuerzeitraum?
- Der Zeitraum, für den die Mehrwertsteuer berechnet und gezahlt wird, ist ein Kalendermonat.
- Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die Steuerschuld im monatlichen Antrag zur Berechnung der Umsatzsteuer anzugeben. Dieser Antrag ist bis zum 15. des Vormonats einzureichen, in dem die Steuerschuld beglichen wird.
- Die Mehrwertsteuer auf Einfuhren wird gleichzeitig mit dem Zoll gezahlt (die Mehrwertsteuer ist Teil der Zollschuld).
Wenn die „überschüssige“ Mehrwertsteuer erstattet wird
- Einem Steuerzahler, dessen Ausgangsumsatzsteuer niedriger ist als die Eingangsumsatzsteuer, wird die „überschüssige“ Umsatzsteuer innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Umsatzsteuerberechnung zurückerstattet.
- An einen Steuerzahler – einen Hauptexporteur, dessen Einnahmen aus dem Ausland mehr als 51 % seiner Gesamteinnahmen ausmachen, und an einen Steuerzahler, der in mehr als drei aufeinanderfolgenden Steuerperioden eine „überschüssige“ Mehrwertsteuer angibt, wird die Mehrwertsteuerdifferenz innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Mehrwertsteuerberechnung.
- Wenn die Frist zur Zahlung anderer Steuern für den Steuerpflichtigen abgelaufen ist, wird die „überschüssige“ Mehrwertsteuer um den Betrag der Steuerschuld gekürzt.
Welche besonderen Verfahren (Systeme) können zur Berechnung der Mehrwertsteuer verwendet werden?
Das Gesetz sieht Sonderregelungen zur Ermittlung der Umsatzsteuer vor, für:
- Kleinunternehmer,
- Landwirte,
- Reisebüros, und
- Vermittler beim Verkauf gebrauchter Produkte, Kunstgegenstände, Sammlungen und Antiquitäten.
Kleinunternehmer
Kleinunternehmer, die in den letzten 12 Monaten einen Umsatz mit Produkten oder Dienstleistungen erzielt haben, der den Betrag von 18.000 € nicht übersteigt oder voraussichtlich nicht übersteigen wird, sind gesetzlich nicht verpflichtet, sich für die Zahlung der Umsatzsteuer zu registrieren. Wenn diese Personen freiwillig eine Umsatzsteuerregistrierung beantragen, müssen sie drei Jahre lang im System bleiben.
Landwirte
Landwirte (die nicht umsatzsteuerpflichtig sind) haben Anspruch auf eine Pauschalgebühr in Höhe von 5 % des Verkaufspreises ihrer Produkte (für diesen Betrag wird eine Steuergutschrift für den Steuerpflichtigen gewährt, der landwirtschaftliche Produkte beschafft hat).
Reisebüros und Reiseveranstalter
Reisebüros und Reiseveranstalter, die im eigenen Namen tätig sind und dabei Produkte und Dienstleistungen anderer Steuerzahler in Anspruch nehmen, können sich für die Berechnung der Mehrwertsteuer nach einer Sonderregelung entscheiden. Bei der Ermittlung der Steuerschuld ist das Reisebüro nicht berechtigt, die von anderen Steuerzahlern erhobene Mehrwertsteuer abzuziehen, wenn es Produkte oder Dienstleistungen direkt an den Reisenden liefert.
Vermittler
Vermittler, die gebrauchte Waren, Kunstgegenstände und Antiquitäten verkaufen oder kaufen, können die Mehrwertsteuer nach einer Sonderregelung berechnen. Der Zeitraum zur Berechnung der Mehrwertsteuer darf nicht kürzer als 24 Monate sein und der Wiederverkäufer darf auf den von ihm ausgestellten Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen.